• Zur Navigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Suche springen
Logo der Stadt Waiblingen
Startseite
  • Die Ortschaft
    Die Ortschaft
    • Ortschaftsporträt
      Ortschaftsporträt
      • Ortsgeschichte
      • Zahlen, Daten, Fakten
      • Sehenswürdigkeiten
      • Bilder
      • Persönlichkeiten
    • Ortsentwicklungsplan
    • Aktuelles
      Aktuelles
      • Aktuelle Nachrichten
      • Wetter
  • Leben in Hohenacker
    Leben in Hohenacker
    • Kinder, Jugend, Bildung
      Kinder, Jugend, Bildung
      • Kinderbetreuung
      • Schule
      • Jugendtreff
      • Ortsbücherei
    • Kultur, Sport, Freizeit
      Kultur, Sport, Freizeit
      • Veranstaltungen
      • Sportstätten
      • Vereine, Organisationen und Kirchen
      • Remstal Gartenschau 2019
        Remstal Gartenschau 2019
        • Großer Familientag in der Talaue
        • Mühlentag
    • Bauen & Wohnen
    • Unternehmen
    • Heiraten
  • Politik & Verwaltung
    Politik & Verwaltung
    • Ortschaftsrat
      Ortschaftsrat
      • Sitzungen
    • Ortschaftsverwaltung
      Ortschaftsverwaltung
      • Ortsvorsteherin
      • Bürgerservice A-Z
      • Mitarbeiter A-Z
    • Ortsnachrichten
      Ortsnachrichten
      • Ortsnachrichten - Mediendaten
      • Ortsnachrichten 2022
      • Ortsnachrichten 2021
      • Ortsnachrichten 2020
      • Ortsnachrichten 2019
      • Ortsnachrichten 2018
      • Ortsnachrichten 2017
      • Ortsnachrichten 2016
      • Ortsnachrichten 2015
      • Ortsnachrichten 2014
  • Die Ortschaft
  • Leben in Hohenacker
  • Politik & Verwaltung
  • Ortschaftsrat
    • Sitzungen Verschaffen Sie sich einen Überblick über Termine, Tagesordnungen & Co.
  • Ortschaftsverwaltung
    • Ortsvorsteherin Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Bürgerservice A-Z In jeder Lebenslage den richtigen Ansprechpartner schnell zu Hand.
    • Mitarbeiter A-Z Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
  • Ortsnachrichten
    • Ortsnachrichten - Mediendaten Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2022 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2021 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2020 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2019 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2018 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2017 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2016 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2015 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2014 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
Ortschaftsportal Hohenacker
  • Waiblingen.de www.waiblingen.de
  • Wetter Wetter: Der Drei-Tages-Ausblick.
  • Kontakt Kontakt: Wir sind gerne für Sie da.
  • Ortsvorsteherin
  • Bürgerservice A-Z
  • Mitarbeiter A-Z
Vorlesen

Dienstleistung

Sterbeurkunde beantragen

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

^
Teams
  • Ortschaftsverwaltung Bittenfeld
  • Ortschaftsverwaltung Hohenacker
  • Ortschaftsverwaltung Neustadt
  • Standesamt Waiblingen
^
Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bestellung von Personenstandsurkunden
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Sterbeurkunde beantragen
^
Voraussetzungen
  • Sie sind 16 Jahre alt.
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
    • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
    • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
^
Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich auf dem Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort entrichten. Sie können die Sterbeurkunde aber auch telefonisch oder schriftlich (per Fax oder Mail an standesamt@waiblingen.de) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt werden soll oder ob Sie sie abholen.

^
Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • Darüber hinaus können erforderlich sein:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
^
Kosten/Leistung
  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 12,00
  • Internationale Sterbeurkunde: je EUR 12,00

Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für

  • die Krankenkasse,
  • die gesetzliche Rentenversicherung und
  • das Versorgungs- und Sozialamt.
^
Rechtsgrundlage
  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
  • § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Wappen des Stadtteil Hohenacker
  • Rathaus Hohenacker
  • Karl-Ziegler-Straße 17
  • 71336 Waiblingen-Hohenacker
  • Telefon 07151 5001-1935
  • rathaus-hohenacker@waiblingen.de

Service

  • Seite drucken
  • Seite teilen

Information

  • Fehler melden
  • Einstellungen zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen
  • by hitcom