• Zur Navigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Suche springen
Logo der Stadt Waiblingen
Startseite
  • Die Ortschaft
    Die Ortschaft
    • Ortschaftsporträt
      Ortschaftsporträt
      • Ortsgeschichte
      • Zahlen, Daten, Fakten
      • Sehenswürdigkeiten
      • Bilder
      • Persönlichkeiten
    • Ortsentwicklungsplan
    • Aktuelles
      Aktuelles
      • Aktuelle Nachrichten
      • Wetter
  • Leben in Hohenacker
    Leben in Hohenacker
    • Kinder, Jugend, Bildung
      Kinder, Jugend, Bildung
      • Kinderbetreuung
      • Schule
      • Jugendtreff
      • Ortsbücherei
    • Kultur, Sport, Freizeit
      Kultur, Sport, Freizeit
      • Veranstaltungen
      • Sportstätten
      • Vereine, Organisationen und Kirchen
      • Remstal Gartenschau 2019
        Remstal Gartenschau 2019
        • Großer Familientag in der Talaue
        • Mühlentag
    • Bauen & Wohnen
    • Unternehmen
    • Heiraten
  • Politik & Verwaltung
    Politik & Verwaltung
    • Ortschaftsrat
      Ortschaftsrat
      • Sitzungen
    • Ortschaftsverwaltung
      Ortschaftsverwaltung
      • Ortsvorsteherin
      • Bürgerservice A-Z
      • Mitarbeiter A-Z
    • Ortsnachrichten
      Ortsnachrichten
      • Ortsnachrichten - Mediendaten
      • Ortsnachrichten 2022
      • Ortsnachrichten 2021
      • Ortsnachrichten 2020
      • Ortsnachrichten 2019
      • Ortsnachrichten 2018
      • Ortsnachrichten 2017
      • Ortsnachrichten 2016
      • Ortsnachrichten 2015
      • Ortsnachrichten 2014
  • Die Ortschaft
  • Leben in Hohenacker
  • Politik & Verwaltung
  • Ortschaftsrat
    • Sitzungen Verschaffen Sie sich einen Überblick über Termine, Tagesordnungen & Co.
  • Ortschaftsverwaltung
    • Ortsvorsteherin Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Bürgerservice A-Z In jeder Lebenslage den richtigen Ansprechpartner schnell zu Hand.
    • Mitarbeiter A-Z Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
  • Ortsnachrichten
    • Ortsnachrichten - Mediendaten Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2022 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2021 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2020 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2019 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2018 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2017 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2016 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2015 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2014 Die Ortsnachrichten erscheinen in der Regel donnerstags.
Ortschaftsportal Hohenacker
  • Waiblingen.de www.waiblingen.de
  • Wetter Wetter: Der Drei-Tages-Ausblick.
  • Kontakt Kontakt: Wir sind gerne für Sie da.
  • Ortsvorsteherin
  • Bürgerservice A-Z
  • Mitarbeiter A-Z
Vorlesen

Dienstleistung

Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.

Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten:

  • Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist.
  • Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird.
  • Angabe, ob
    • sich der oder die für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und
    • die Unterschrift in seiner oder ihrer Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist.
  • Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist.
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Unterschrift des oder der für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
  • Dienstsiegel

Die Wohnortgemeinde beglaubigt Schriftstücke, die

  • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.

Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Dazu gehören beispielweise:

  • Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
  • Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch den Notar oder die Notarin, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart des Notars oder der Notarin vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

^
Voraussetzungen

Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.

^
Verfahrensablauf

Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück
^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage
  • § 34 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Unterschriften)
  • § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffentliche Beglaubigung)
  • § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (Beglaubigung einer Unterschrift)
  • Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz)

Wappen des Stadtteil Hohenacker
  • Rathaus Hohenacker
  • Karl-Ziegler-Straße 17
  • 71336 Waiblingen-Hohenacker
  • Telefon 07151 5001-1935
  • rathaus-hohenacker@waiblingen.de

Service

  • Seite drucken
  • Seite teilen

Information

  • Fehler melden
  • Einstellungen zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen
  • by hitcom