Dienstleistung
Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.
Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.
Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.
Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.
die Ortspolizeibehörde
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anzeige über das Halten eines Kampfhundes
- Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. - Zuverlässigkeit
An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie- wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
- sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
- alkohol- oder drogenabhängig sind oder
- wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
- Sachkunde
Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. - Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen. - Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
- Besondere Haftpflichtversicherung
Hinweis: Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis versagen können.
Sie können den Antrag formlos bei der Stadt Waiblingen, FB Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, stellen. Folgende Angaben müssen im Antrag enthalten sein:
- Ihre Personalien
- die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
- Geschlecht
- Fellfarbe
- Geburtsdatum oder Alter
- Kennzeichnung des Hundes
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Waiblingen, FB Bürgerdienste, Abteilung Ordnungswesen, ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.
- Führungszeugnis
- Bescheinigung über die erfolgreiche Verhaltensprüfung
- Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
-
Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung
Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt
je nach Gemeinde unterschiedlich
Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde
kein
keine