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Dienstleistung

Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe.

Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen:

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung
  • Ort und Tag ihrer Geburten
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sie sich aus dem Registereintrag ergibt
  • Ort und Tag der Eheschließung
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Benötigen Sie zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren weitere Eheurkunden? Jederzeit können Sie diese beantragen.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.

Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen.

Internationale Eheurkunde

Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

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Teams
  • Ortschaftsverwaltung Beinstein
  • Ortschaftsverwaltung Bittenfeld
  • Ortschaftsverwaltung Hohenacker
  • Ortschaftsverwaltung Neustadt
  • Standesamt Waiblingen
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bestellung von Personenstandsurkunden
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Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
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Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort entrichten.

Sie können die Urkunden aber auch telefonisch oder schriftlich (Fax, E-Mail) bestellen. standesamt@waiblingen.de

  • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde gegen Vorlage einer dementsprechenden Vollmacht vertreten lassen.

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Erforderliche Unterlagen
  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
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Kosten/Leistung
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 12,00
  • Internationale Eheurkunde: je EUR 12,00
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Online-Verfahren

Eheurkunde - Ausstellung online beantragen

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Rechtsgrundlage
  • § 57 Personenstandsgesetz (PStG) (Eheurkunde)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
  • § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Wappen des Stadtteil Hohenacker
  • Rathaus Hohenacker
  • Karl-Ziegler-Straße 17
  • 71336 Waiblingen-Hohenacker
  • Telefon 07151 5001-1935
  • rathaus-hohenacker@waiblingen.de

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